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Ihre Brandschutzbeauftragten

Vorbeugender Brandschutz – wirkungsvoll und kostengünstig

Brandschutzbeauftragte für den vorbeugenden Brandschutz

Durch die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten sollen Brandgefahren und Mängel frühzeitig entdeckt, gemeldet und behoben werden, so dass ein wesentlicher Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz geleistet wird. Als Brandschutzbeauftragter mit Ausbildung nach den technischen Richtlinien des vorbeugenden Brandschutzes (TRVB) und ausreichendem technischem Verständnis kann auch eine externe Person beauftragt werden, welche regelmäßig Begehungen und Kontrollen im Zuge des betrieblichen Brandschutzes für Ihr Unternehmen wahrnimmt.

Leistungen eines HEL-WACHT Brandschutzbeauftragten

  • Unterstützung bei Behörden in brandschutztechnischen Angelegenheiten
  • Erstellen & jährliche Evaluierung der Brandschutzordnung
  • Führen eines Brandschutzbuches
  • Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen
  • Durchführung von Schulungen bzw. Unterweisungen von Personen in Zusammenhang mit Brandschutz
  • Schriftliche Berichte an den Kunden
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Warum externe Brandschutzbeauftragte in meinem Betrieb?

Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Jedes Unternehmen ist angehalten, Vorkehrungen zu treffen, um die Entstehung eines Brandes zu verhindern. Die Auslagerung des Brandschutzbeauftragten an erfahren HEL-WACHT Brandschutzbeauftragte hat viele Vorteile: Ein externer Brandschutzbeauftragter hat keine andere Tätigkeit in Ihrem Betrieb, hat keine Interessenskonflikte und ist nur mit dieser Aufgabe für Sie da. Die über Jahre gesammelte Erfahrung, Expertise und Routine steht Ihnen zur Verfügung und das Risiko eines Personalausfalles wird durch einen Pool von Brandschutzbeauftragten verhindert. Mit der Notrufserviceleitstelle von HEL-WACHT ist eine 24-stündige Erreichbarkeit gewährleistet.

Begehung, Kontrolle und situative Problemlösung

Mit der Erstellung einer Brandschutzordnung können Risiken minimiert und die Gefahr kostenintensiver Vorfälle sowie dadurch verursachte Ausfallzeiten und Betriebsunterbrechungen deutlich verringert werden. Rechtliche Grundlage ist §43 der Arbeitsstätten-verordnung (AStV). Zusätzlich sind die technischen Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz (TRVB) maßgebend. Als Brandschutzbeauftragter dürfen nur Personen bestellt werden, die eine Ausbildung gemäß TRVB O 117 absolviert haben. Die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten soll zur frühzeitigen Erkennung von Gefahren und Mängeln führen und ist ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes.

Übrigens: Externer Brandschutz wird oft mit einem Anschluss der Brandmeldeanlage an die Alarmzentrale der HEL-WACHT angefragt.

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Wussten Sie, dass...?

Die Schlüssel für den Zutritt des Brandschutzbeauftragten zu Ihrem Unternehmen aus Sicherheitsgründen anonymisiert im Schlüsseltresor des Hochsicherheitsbereiches der Notrufserviceleitstelle verwahrt werden. Ist Ihre Brandmeldeanlage auf die 24/7 besetzte HEL-WACHT Notrufzentrale angeschlossen, kann diese nicht nur die Feuerwehr verständigen, sondern im Bedarfsfall kurzfristig Brandschutzwart und/oder Brandwache stellen – Sicherheit rund um die Uhr.

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