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Ihre Videoüberwachung

durch die Notrufservicezentrale

Videoüberwachung vor Ort oder als Fernüberwachung

Die Dienstleistung der Videoüberwachung erfolgt professionell durch unsere Notrufserviceleitstelle als Video-Fernüberwachung oder durch Security Mitarbeiter bei unseren Kunden vor Ort, in deren hauseigenen Sicherheitszentralen. Oft werden die Leistungen kombiniert, ist die Sicherheitszentrale vor Ort nicht besetzt, übernimmt die Notrufserviceleitstelle die Video-Fernüberwachung oder macht virtuelle Rundgänge.

Dienstleistung Videoüberwachung

  • Areal- und Objektüberwachung
  • Virtuelle Bewachungsrundgänge via Videobild
  • Permanente oder ereignisbezogene visuelle Überwachung von Objekten, Arealen und kombinierte Zutrittskontrollen
  • Reaktion bei Alarm und Einschätzung/Analyse der Situation per Video
  • Alarm-Verifizierung mit Hilfe von Vor- und Nachalarmbildern uvm.
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Wo kommt Videoüberwachung zum Einsatz

Die Videofernüberwachung wird genutzt um Areale oder Betriebsgelände auf Zutritt zu überwachen, aber auch um Gefahrensituationen zu erkennen und Intervention zu veranlassen wie z.B. auf Tankstellen, Garagen und Parkplätzen. Im Finanz- und Handelssektor ist die Videoüberwachung ein wesentliches Argument der Prävention („Beobachtungsdruck“) und dient der Aufklärung von Straftaten durch Tätererkennung mit Dokumentation des Tathergangs. Dabei geht es gleichermaßen um die Vermeidung als auch um die Aufklärung von Diebstählen und Vandalismus.

Absicherung und Schutz von Werten und Besitz

HEL-WACHT ist ein professioneller Sicherheitsdienstleister und kein Errichter von Video- oder Alarmsystemen. Ohne Interessenskonflikte können unabhängig von Herstellern oder von Systemhäusern eine Vielzahl von Videosystemen mit ihren jeweiligen Protokollen auf unsere Notrufserviceleitstelle (Alarmempfangsstelle & Alarminterventionsstelle) aufgeschalten werden. Sollte das Protokoll nicht bekannt sein, kann eine eigene IP Schnittstelle bei Bekanntgabe des Protokolls gegen Aufwandsabgeltung programmiert werden.

Übrigens: Videoüberwachung wird oft mit einer Alarmaufschaltung einer Einbruchmeldeanlage bei HEL-WACHT angefragt.

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Wussten Sie, dass...?

Die Videoüberwachung ist in Österreich durch das Datenschutzgesetz (DSG) und für den Tätigkeitsbereich der Polizei durch das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) geregelt. Die private (nichtstaatlichen Bereich) Videoüberwachung eines Raumes ist mit 1.01.2010 mit Abs. Videoüberwachung (9a.) des Datenschutzgesetzes (DSG) geregelt. Videoüberwachung ist nur dann zulässig, wenn diese einen zulässigen Zweck erfüllt (Schutz eines Objekts, einer Person oder rechtliche Sorgfaltspflichten) und die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen von Dritten geringer sind, als das Interesse des Betreibers (z. B. ein Angriff wahrscheinlich ist oder bereits stattgefunden hat) und wenn die Videoüberwachung tauglich, das gelindeste Mittel und verhältnismäßig ist. Weiters gibt es für den Betreiber eine Melde- und Kennzeichnungspflicht.

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