Videoüberwachung
Vor Ort oder als Fernüberwachung
Die Videoüberwachung erfolgt durch Mitarbeiter unserer Notrufzentrale als Video-Fernüberwachung oder direkt bei Ihnen vor Ort durch unsere Security Mitarbeiter. Oft werden die Leistungen kombiniert. Ist die Sicherheitszentrale vor Ort nicht besetzt, übernimmt die Notrufzentrale die Video-Fernüberwachung oder macht virtuelle Rundgänge.

Angebot einholen.


Wussten Sie, dass...?
Die Videoüberwachung ist in Österreich durch das Datenschutzgesetz (DSG) und für den Tätigkeitsbereich der Polizei durch das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) geregelt. Die private (nichtstaatlichen Bereich) Videoüberwachung eines Raumes ist mit 1.01.2010 mit Abs. Videoüberwachung (9a.) des Datenschutzgesetzes (DSG) geregelt. Videoüberwachung ist nur dann zulässig, wenn diese einen zulässigen Zweck erfüllt (Schutz eines Objekts, einer Person oder rechtliche Sorgfaltspflichten) und die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen von Dritten geringer sind, als das Interesse des Betreibers (z. B. ein Angriff wahrscheinlich ist oder bereits stattgefunden hat) und wenn die Videoüberwachung tauglich, das gelindeste Mittel und verhältnismäßig ist. Weiters gibt es für den Betreiber eine Melde- und Kennzeichnungspflicht.

